PC-Service geschäftlich und privat von der Steuer absetzen
- Wenn Du Deinen PC ausschließlich beruflich nutzt, kannst Du Aufwendungen der Reparatur oder Wartung zu 100% als Werbekosten absetzen.
- Wenn Du den PC sowohl beruflich als auch geschäftlich nutzt, können Reparatur- und Serviceleistungen am Computer noch zu 50% steuerlich abgesetzt werden.
- Auch privat kannst Du PC-Serviceleistungen unter den Sonderausgaben als Handwerkerleistungen absetzen. Wichtig ist es hier, dass die Arbeitszeit und die Materialkosten einzeln aufgelistet werden, da die Materialkosten privat nicht steuerlich begünstigt werden.
Gerne stehen wir Ihnen zum Thema „Steuern absetzen“ beim PC-Service beiseite, damit Du kein Geld verschenken musst!
Erfahrungsgemäß ist es insbesondere vielen privaten Kunden gar nicht bewusst, dass meine Serviceleistungen bedingt auch steuerlich abgesetzt werden können.