DSGVO für Handwerker
Als IT-Dienstleister bieten wir Handwerkern nicht nur Unterstützung bei der Technik, sondern auch bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wir helfen Ihnen, datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Hier sind fünf Möglichkeiten, wie wir Ihnen helfen können:
- Datenschutz-Check: Wir prüfen Ihre IT-Systeme auf datenschutzrechtliche Risiken und Schwachstellen und helfen Ihnen, diese zu beheben.
- Datenschutz-Schulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeiter in Datenschutzfragen und zeigen auf, wie man mit personenbezogenen Daten sicher umgeht.
- Verarbeitungsverzeichnis: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses und der Dokumentation Ihrer Verarbeitungstätigkeiten.
- Auftragsverarbeitungsverträge: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dritten und sorgen dafür, dass diese den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Datenschutzbeauftragter: Wir beraten Sie bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und unterstützen diesen bei seinen Aufgaben.
Unser Ziel ist es, Ihnen ein ganzheitliches Datenschutz-Konzept anzubieten und Ihnen dabei zu helfen, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.
Zusammenfassung: Als IT-Dienstleister unterstützen wir Handwerker bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Datenschutz-Checks, Schulungen, Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und Auftragsverarbeitungsverträgen sowie Beratung bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wir helfen Ihnen, datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
* Unterschied Datenschutz & Datensicherheit
Was ist die DGVO:
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist eine europäische Datenschutzverordnung, die im Mai 2018 in Kraft trat. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und soll die Rechte von EU-Bürgern schützen. Unternehmen müssen unter anderem sicherstellen, dass die Datenverarbeitung transparent ist und dass die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen hohe Bußgelder. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind.
Bei Interesse können Sie mich unter der Telefonnummer:
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